Die Pensionskasse Milchwirtschaft unterstützt ab sofort alle Mitgliederbetriebe in ihren Bemühungen, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen und bei längeren Arbeitsunterbrüchen die rasche Wiedereingliederung zu gewährleisten.
Die Pensionskasse Milchwirtschaft garantiert Ihren Mitgliedern eine unkomplizierte, professionelle und kundenorientierte Durchführung der zweiten Säule. Sie schafft optimale Rahmenbedingungen für die angeschlossenen Betriebe und schenkt den Anliegen derer Branchen besonderes Gehör.
Die Pensionskasse Milchwirtschaft unterstützt ab sofort alle Mitgliederbetriebe in ihren Bemühungen, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen und bei längeren Arbeitsunterbrüchen die rasche Wiedereingliederung zu gewährleisten.
Nach einem überaus positiven Vorjahr brachte 2022 einige Herausforderungen mit sich. Die andauernden Kriegsgeschehnisse in der Ukraine, die Energiekrise, unterbrochene Lieferketten und die ansteigende Inflation beeinflussten die Finanzmärkte massiv. Kurz: Es war ein schwieriges Börsenjahr, das alle Vorsorgewerke markant belastete.
Seit 1.1.2021 können Arbeitnehmende, die nach Vollendung des 58. Altersjahres aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, weil das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde, auf schriftlichen Antrag die Weiterführung der Versicherung im bisherigen Umfang verlangen. Dies längstens bis zum ordentlichen reglementarischen Rentenalter.
Mit den Flex-Plänen können Sie jetzt auch Mitarbeitende mit einem Jahreslohn von weniger als CHF 22'050.- zu attraktiven Bedingungen bei uns versichern. Auch für Teilzeit-Angestellte sind die Flex-Pläne sehr interessant: Der Koordinationsabzug wird dem Beschäftigungsgrad angepasst (bspw. 50% Stelle = halber Koordinationsabzug).
Die berufliche Vorsorge ist eine obligatorische Sozialversicherung. Sämtliche Arbeitgeber müssen sich einer Pensionskasse anschliessen.
Zweck und Finanzierung
Die Leistungen aus der Pensionskasse sichern, zusammen mit den Leistungen der AHV und der IV, die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung, bei Invalidität oder bei einem Todesfall. Finanziert wird die berufliche Vorsorge im Kapitaldeckungsverfahren: Jeder Versicherte spart ein Guthaben an, welches er im Alter als Rente oder Kapital beziehen kann.