PK-Beiträge

PK-Beiträge

Im Gegensatz zur AHV wird in der Pensionskasse je nach Vorsorgeplan nicht der ganze, sondern ein sogenannt koordinierter Jahreslohn versichert.

  • Wie wird der PK-Beitrag berechnet?

    Die Pensionskassen-Beiträge werden in Prozenten vom versicherten Lohn erhoben. Der versicherte Lohn wird in der beruflichen Vorsorge wie folgt berechnet:


    -
    =
    AHV-Jahreslohn* 
    Koordinationsabzug
    versicherter resp. koordinierter Lohn

    * Der massgebende Jahreslohn entspricht dem vertraglich vereinbarten AHV-Bruttolohn (zzgl. 13. Monatslohn und fixe Zulagen).

    Der Bundesrat legt den Koordinationsabzug sowie den minimal und maximal versicherbaren Lohn fest (vergl. «Aktuelle Grenzwerte»).

  • Wer bezahlt den PK-Beitrag?

    Pensionskassenbeiträge werden mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt.

  • Wie hoch ist der PK-Beitrag?

    Versicherte im Alter von 18-24 Jahren sind für die Risiken Tod und Invalidität versichert.

    Ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag beginnt zusätzlich das Sparen fürs Alter. Die PK-Beiträge sind vom Alter und Vorsorgeplan abhängig und im persönlichen Vorsorgeausweis ersichtlich.

  • Wann muss ich keine Beiträge bezahlen?

    Die Beitragspflicht endet, wenn die versicherte Person das Pensionierungsalter erreicht hat, aus dem Erwerbsleben ausscheidet oder eine volle IV-Rente bezieht.

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Vorsorgeausweis

Der Vorsorgeausweis gibt Überblick über das angesparte Guthaben, die versicherten Leistungen und die monatlichen Beiträge.

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Frau P. Longo: 031 384 31 15

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