Ab 1.1.2021 haben alle erwerbstätigen Väter das Recht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, also auf zehn freie Arbeitstage. Sie können diesen Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach Geburt Ihres Kindes beziehen, am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Der Erwerbsausfall wird nach den gleichen Grundsätzen wie beim Mutterschaftsurlaub entschädigt und beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196.–/Tag. Um den Urlaub zu finanzieren, wird der Beitrag an die EO von heute 0.45 auf 0.50 Lohnprozente erhöht, also um 50 Rp. pro 1000 Franken Lohn; hälftig zu bezahlen von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden.
Merkblatt Vaterschaftsentschädigung