Ab September 2022 erhalten Mitglieder, die connect nutzen, die Rechnungen der AHV- und Pensionskasse standardmässig elektronisch via connect.
Die AHV-Kasse für milch- und landwirtschaftliche Organisationen ist ein Dienstleistungszentrum für die Mitglieder ihrer Trägerverbände. Sie führt bei den angeschlossenen Betrieben die AHV, die berufliche Vorsorge und in vielen Kantonen die Familienzulagen durch.
Ab September 2022 erhalten Mitglieder, die connect nutzen, die Rechnungen der AHV- und Pensionskasse standardmässig elektronisch via connect.
Ab sofort verwenden wir die QR-Rechnung. Sie ist ein neues Rechnungsformat, das die roten und orangen Einzahlungsscheine ab dem 30. September 2022 schweizweit ersetzt.
Die QR-Rechnung ist mit allen Zahlungsmethoden kompatibel. Mit dem Scannen des QR-Codes werden alle Daten der Rechnung automatisch ausgefüllt.
Mit der neuen, vereinfachten Anmeldung wickeln connect-User Anmeldungen für Familienzulagen viel schneller ab. Sie werden neu nur noch dann durch die komplette Anmeldung geführt, wenn die Daten auf eine komplexere Familienkonstellation hindeuten.
Wenn Sie uns die EO-Anmeldung ab dem Original einscannen, brauchen Sie diese ab sofort nicht mehr per Post einzureichen! Scannen Sie einfach die originale EO-Anmeldung ein und übermitteln Sie diese via connect mit dem Prozess «Erwerbsersatz anmelden». Das Originalformular müssen Sie aufbewahren, bis Sie die entsprechende Zahlung von uns erhalten haben.
R. Büchler blickt seiner Pensionierung entgegen. Wir danken ihm herzlich für seinen engagierten und langjährigen Einsatz für die Pensionskasse Milchwirtschaft!
Künftig sind P. Longo und H. Rotzetter unter gleichbleibender Nummer für Ihre Anliegen da.
Die positive Entwicklung an den Finanzmärkten sowie die gute und stabile finanzielle Situation der Pensionskasse Milchwirtschaft ermöglicht es uns, für 2021 allen aktiven Versicherten, die nicht vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres ausgetreten oder pensioniert worden sind eine Zusatzverzinsung von 0.25% gegenüber dem im 2020 beschlossenen Zinssatz von 1.75% gutzuschreiben.
Mit den neuen Flex-Plänen können Sie jetzt auch Mitarbeitende mit einem Jahreslohn von weniger als CHF 21'510.- zu attraktiven Bedingungen bei uns versichern. Auch für Teilzeit-Angestellte sind die Flex-Pläne sehr interessant: Der Koordinationsabzug wird dem Beschäftigungsgrad angepasst (bspw. 50% Stelle = halber Koordinationsabzug).
Seit 1.1.2021 können Arbeitnehmende, die nach Vollendung des 58. Altersjahres aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, weil das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde, auf schriftlichen Antrag die Weiterführung der Versicherung im bisherigen Umfang verlangen. Dies längstens bis zum ordentlichen reglementarischen Rentenalter.
Auch Ihre Zukunft gehört in sichere Hände. Darum lohnt es sich, bei der AHV- und Pensionskasse Milchwirtschaft abzurechnen. Mehr erfahren