Wer in der Milchwirtschaft tätig ist, muss und will sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren können. Voll und ganz. Darum gibt es für die Mitglieder der entsprechenden Trägerverbände die AHV- und Pensionskasse für milch- und landwirtschaftliche Organisationen.
Sie können als Verbandsmitglied sicher sein, dass wir
Für AHV gelten schweizweit einheitliche Regeln, die Durchführung erfolgt aber dezentral durch verschiedene AHV-Kassen. Nebst den kantonalen Ausgleichskassen gibt es zahlreiche Berufsverbände, die für ihre Mitglieder eine eigene Ausgleichskasse geschaffen haben.
Die 1. Säule / AHV
Die 1. Säule als staatliche Einrichtung ist obligatorisch für die ganze Bevölkerung, egal ob jemand selbständig, unselbständig oder nicht erwerbstätig ist. Sie sichert Ihren Existenzbedarf und der Ihrer Angehörigen im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall.
Die 1. Säule beruht auf dem Solidaritätsgedanken zwischen Jung und Alt: die aktive Bevölkerung bezahlt laufend Leistungen für Betagte, Invalide oder Hinterbliebene (Umlageverfahren).