Mitglieder, die unser Online-Portal connect konsequent nutzen, profitieren von einem tieferen Verwaltungskostensatz.
Voraussetzungen connect-Rabatt
- Fristgerechtes Einreichen der Lohnmeldungen in connect
- Melden der Ein- und Austritte von Mitarbeitenden in connect
Die Meldung von Ein- und Austritten muss im Einführungsjahr 2021 mindestens im 4. Quartal per connect erfolgen, danach ganzjährig. - Papierloser Empfang der Rechnungen inkl. Beilagen (z.B. mit eBill)
Ein papierloser/elektronischer Empfang der Rechnung inkl. Beilagen erfolgt, wenn Sie entweder eBill nutzen oder in connect die entsprechenden Einstellungen vorgenommen haben.
NEU: Ab September 2022 erhalten Mitglieder, die connect nutzen, die Rechnungen der AHV- und Pensionskasse standardmässig elektronisch via connect. - Normale Bonität
Für den connect-Rabatt wird eine "normale Bonität" vorausgesetzt, d.h. die Rechnungen der Ausgleichskasse werden in der Regel fristgerecht und komplett bezahlt.
Weitere Erläuterungen:
- Der connect-Rabatt wird nicht angewendet auf den Verwaltungskostensatz der persönlichen Beiträge von Selbstständigerwerbenden. Auf den Lohnbeiträgen der Angestellten von Selbstständigerwerbenden wird der connect-Rabatt selbstverständlich gewährt.
- Sind die Voraussetzungen erfüllt, profitieren die Mitglieder automatisch vom connect-Rabatt! Eine Anmeldung ist nicht notwendig