connect-Rabatt

connect-Rabatt

Mitglieder, die unser Online-Portal connect konsequent nutzen, profitieren von einem tieferen Verwaltungskostensatz. 

Voraussetzungen connect-Rabatt

  • Fristgerechtes Einreichen der Lohnmeldungen in connect
  • Melden der Ein- und Austritte von Mitarbeitenden in connect
    Die Meldung von Ein- und Austritten muss im Einführungsjahr 2021 mindestens im 4. Quartal per connect erfolgen, danach ganzjährig.
  • Papierloser Empfang der Rechnungen inkl. Beilagen (z.B. mit eBill)
    Ein papierloser/elektronischer Empfang der Rechnung inkl. Beilagen erfolgt, wenn Sie entweder eBill nutzen oder in connect die entsprechenden Einstellungen vorgenommen haben.
    NEU: Ab September 2022 erhalten Mitglieder, die connect nutzen, die Rechnungen der AHV- und Pensionskasse standardmässig elektronisch via connect.
  • Normale Bonität
    Für den connect-Rabatt wird eine "normale Bonität" vorausgesetzt, d.h. die Rechnungen der Ausgleichskasse werden in der Regel fristgerecht und komplett bezahlt.

 

Weitere Erläuterungen: 

  • Der connect-Rabatt wird nicht angewendet auf den Verwaltungskostensatz der persönlichen Beiträge von Selbstständigerwerbenden. Auf den Lohnbeiträgen der Angestellten von Selbstständigerwerbenden wird der connect-Rabatt selbstverständlich gewährt.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, profitieren die Mitglieder automatisch vom connect-Rabatt! Eine Anmeldung ist nicht notwendig

Neu: eBill

Mit eBill empfangen Sie unsere Rechnungen direkt in Ihrem Online-Banking, wo Sie diese kontrollieren und freigeben können. 

Mehr