Pensionskasse Milchwirtschaft

Pensionskasse Milchwirtschaft

Die Pensionskasse Milchwirtschaft garantiert Ihren Mitgliedern eine unkomplizierte, professionelle und kundenorientierte Durchführung der zweiten Säule. Sie schafft optimale Rahmenbedingungen für die angeschlossenen Betriebe und schenkt den Anliegen derer Branchen besonderes Gehör.

News Pensionskasse

VERZINSUNG 2024: 4.00 % AUF ALLEN ALTERSGUTHABEN

Die positive Entwicklung an den Finanzmärkten sowie die gute und stabile finanzielle Situation der Pensionskasse Milchwirtschaft ermöglicht uns für das Jahr 2024 eine Zusatzverzinsung von 2.75% gutzuschreiben. Aktiven Versicherten, die nicht vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres ausgetreten oder pensioniert worden sind, wird das obligatorische sowie das überobligatorische Altersguthaben per 31. Dezember 2024 mit 4.00% verzinst.


Die provisorische Verzinsung der obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben für das Jahr 2025 wurde mit 1.25% festgelegt. Dies entspricht dem vom Bundesrat für das Jahr 2025 festgelegten Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben. Der definitive Zins für das Jahr 2025 wird durch die Versicherungskommission im 4. Quartal 2025 festgelegt.

Geschäftsbericht 2023

Lassen Sie uns das Positive feiern: Das Geschäftsjahr 2023 konnte die Pensionskasse Milchwirtschaft mit hoher Zufriedenheit abschliessen. Dies ist keine Selbstverständlichkeit, denn weiterhin prägten geopolitische Spannungen, die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sowie wirtschaftliche Veränderungen die Weltlage. Auch die wieder entfachte Inflation führte in vielen Ländern zu Anspannungen, insbesondere auf den Immobilienmärkten.

Geschäftsbericht 2023

Kennzahlen 2023

VERZINSUNG 2023: 2.00% AUF ALLEN ALTERSGUTHABEN

Die gute und stabile finanzielle Situation der Pensionskasse Milchwirtschaft ermöglicht uns für das Jahr 2023 eine Zusatzverzinsung von 1.00% gutzuschreiben. Aktiven Versicherten, die nicht vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres ausgetreten oder pensioniert worden sind, wird das obligatorische sowie überobligatorische Altersguthaben per 31. Dezember 2023 mit 2.00% verzinst.

Die provisorische Verzinsung der obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben für das Jahr 2024 wurde mit 1.25% festgelegt. Dies entspricht dem vom Bundesrat für das Jahr 2024 festgelegten Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben. Der definitive Zins für das Jahr 2024 wird durch die Versicherungskommission im 4. Quartal 2024 festgelegt.

 

Neu: Betriebliches Gesundheitsmanagement für Mitglieder der Pensionskasse

Die Pensionskasse Milchwirtschaft unterstützt ab sofort alle Mitgliederbetriebe in ihren Bemühungen, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen und bei längeren Arbeitsunterbrüchen die rasche Wiedereingliederung zu gewährleisten.

Erfahren Sie mehr zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement

Kurzbericht und Kennzahlen 2022

Nach einem überaus positiven Vorjahr brachte 2022 einige Herausforderungen mit sich. Die andauernden Kriegsgeschehnisse in der Ukraine, die Energiekrise, unterbrochene Lieferketten und die ansteigende Inflation beeinflussten die Finanzmärkte massiv. Kurz: Es war ein schwieriges Börsenjahr, das alle Vorsorgewerke markant belastete.

Kurzbericht 2022

Kennzahlen 2022

Verzinsung 2022: 1.50%

Trotz der bis anhin deutlich negativen Entwicklung an den Finanzmärkten ermöglicht uns die gute und stabile finanzielle Situation der Pensionskasse Milchwirtschaft für das Jahr 2022 eine Zusatzverzinsung von 0.50%. Aktiven Versicherten, die nicht vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres ausgetreten oder pensioniert worden sind, wird das obligatorische sowie überobligatorische Altersguthaben per 31. Dezember 2022 mit 1.50% verzinst.

Die provisorische Verzinsung der obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben für das Jahr 2023 wurde mit 1.00% festgelegt. Dies entspricht dem vom Bundesrat für das Jahr 2023 festgelegten Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben. Der definitive Zins für das Jahr 2023 wird durch die Versicherungskommission im 4. Quartal 2023 festgelegt.

Schutz für ältere Arbeitnehmer:innen

Seit 1.1.2021 können Arbeitnehmende, die nach Vollendung des 58. Altersjahres aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, weil das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde, auf schriftlichen Antrag die Weiterführung der Versicherung im bisherigen Umfang verlangen. Dies längstens bis zum ordentlichen reglementarischen Rentenalter.

Mehr

FLEX-PLÄNE DER PENSIONSKASSE

Mit den Flex-Plänen können Sie jetzt auch Mitarbeitende mit einem Jahreslohn von weniger als CHF 22'050.- zu attraktiven Bedingungen bei uns versichern. Auch für Teilzeit-Angestellte sind die Flex-Pläne sehr interessant: Der Koordinationsabzug wird dem Beschäftigungsgrad angepasst (bspw. 50% Stelle = halber Koordinationsabzug). 

Mehr zu den Flex-Plänen

  • Hintergrund zur 2. Säule

    Die berufliche Vorsorge ist eine obligatorische Sozialversicherung. Sämtliche Arbeitgeber müssen sich einer Pensionskasse anschliessen.

    Zweck und Finanzierung
    Die Leistungen aus der Pensionskasse sichern, zusammen mit den Leistungen der AHV und der IV, die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung, bei Invalidität oder bei einem Todesfall. Finanziert wird die berufliche Vorsorge im Kapitaldeckungsverfahren: Jeder Versicherte spart ein Guthaben an, welches er im Alter als Rente oder Kapital beziehen kann.

Reglemente

Die Reglemente der Pensionskasse Milchwirtschaft Mehr

Zahlungsverbindung

AHV-Kasse Milchwirtschaft 
Wyttenbachstrasse 24
Postfach
3000 Bern 22

PC-Konto: 30-6088-6

IBAN: CH34 0900 0000 3000 6088 6