Als Arbeitgeber melden Sie uns den Austritt eines Mitarbeitenden online via connect oder mit dem entsprechenden Formular.
Beendigt eine Person ihr Arbeitsverhältnis, führt dies auch zu einem Austritt aus der Pensionskasse. Nach Austritt aus der Pensionskasse bleibt der Vorsorgeschutz für die Risiken Tod und Invalidität bis zu Beginn eines neuen Vorsorgeverhältnisses bestehen, längstens aber während eines Monats.