Heirat

Heirat

Bezogen auf die berufliche Vorsorge ändert sich mit der Heirat für Sie grundsätzlich nichts. Als Pensionskasse sind wir jedoch verpflichtet, das vorhandene Altersguthaben im Zeitpunkt der Heirat zu berechnen und festzuhalten.

Eingetragene Partnerschaft

Gleichgeschlechtliche Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sind der Ehe gleichgestellt. Es gilt auch hier, den Zeitpunkt der eingetragenen Partnerschaft zu vermerken, das vorhandene Altersguthaben zu berechnen und festzuhalten

 

Zivilstand melden

Bitte melden Sie uns Zivilstands-Änderungen schriftlich unter Angabe der AHV-Nummer.
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Kontakt

Frau P. Longo: 031 384 31 15

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