2001 führte der Kanton Genf als erster Kanton der Schweiz eine Mutterschaftsversicherung ein. Die Versicherung blieb auch nach der Einführung der nationalen Mutterschaftsentschädigung bestehen. Heute richtet die MSV GE zusätzlich zur Mutterschaftsentschädigung der EO Leistungen an Erwerbstätige im Kanton Genf aus.
Für Leistungen der MSV Genf ist kein zusätzlicher Antrag zur normalen Anmeldung MSE erforderlich.
Finanziert werden die Leistungen durch Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden sowie der Selbständigerwerbenden des Kantons Genf. Der Beitragssatz beträgt 0.082% des massgebenden Lohns (Stand 2023). Der Beitragssatz für Arbeitnehmende, für Selbständige und für Arbeitnehmende ohne pflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG) beträgt 0.41%.
Unsere Mitglieder im Kanton Genf können die Beiträge für die Mutterschaftsversicherung mit uns abrechnen und erhalten von uns die Mutterschaftsentschädigung ausbezahlt.
Die Mutterschaftsentschädigung der EO ist der Beitragspflicht der AHV/IV/EO unterstellt, die Leistungen der MSV GE allerdings nicht.