Die Mindestvorschriften des Bundesgesetzes über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) werden in unserer Pensionskasse in einem Plan der BVG-Vorsorge abgedeckt. Mit der weitergehenden Vorsorge können vor- und überobligatorische Vorsorgeleistungen dem Bedarf entsprechend versichert werden.
Die weitergehende Vorsorge eignet sich bestens für Selbständigerwerbende oder als Kadervorsorge in Ergänzung zum BVG.
Dazu bietet unsere Pensionskasse je nach Bedürfnis verschiedene Versicherungsmöglichkeiten an. Es gibt Vorsorgepläne mit reiner Risikodeckung und solche, bei denen das Sparen fürs Alter im Vordergrund steht. Die Vorsorgepläne unterscheiden sich in Bezug auf die Risikoleistungen, die Unfalldeckung sowie die Höhe der Beiträge.
Ihre Ansprechperson berät Sie kompetent und erarbeitet mit Ihnen optimale Vorsorgelösungen für Sie und Ihr Personal.