Versicherte haben die Möglichkeit, mit einem freiwilligen Einkauf ihr Altersguthaben zu erhöhen und damit Lücken in der Altersvorsorge zu schliessen.
Wie viel Sie einkaufen können, berechnet die Pensionskasse auf Anfrage. Die Höhe des maximal möglichen Einkaufs ist abhängig vom aktuellen Lohn, vom Vorsorgeplan, von der Versicherungsdauer und vom bereits angesparten Altersguthaben.
Bevor ein Einkauf getätigt werden kann, müssen allfällige noch nicht eingebrachte Freizügigkeitsguthaben in die Pensionskasse eingebracht werden. Ebenso muss ein allfälliger Vorbezug für Wohneigentum vollumfänglich zurückbezahlt sein.
Nach einem Einkauf dürfen innerhalb der drei darauf folgenden Jahre keine Leistungen in Kapitalform bezogen oder Kapitalauszahlungen ausgerichtet werden. Das Verbot gilt für alle möglichen Formen der Kapitalauszahlung: die Barauszahlung der Austrittsleistung, den Vorbezug für Wohneigentum und den Bezug der Altersleistungen in Kapitalform (auch bei vorzeitiger Pensionierung). Ein Einkauf nach Alter 60 muss gut überdacht und abgeklärt werden.
Gerne berechnen wir für Sie die maximal mögliche Einkaufssumme und stellen Ihnen die nötigen Unterlagen zu. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder Kontaktformular.