Selbständigerwerbende Personen können für ihre persönliche Vorsorge entweder einen der für sie geschaffenen ausserobligatorischen Vorsorgeplan wählen oder sich freiwillig dem BVG unterstellen und sich zu den gleichen Bedingungen wie die Angestellten versichern.
Ihre Ansprechperson berät Sie kompetent und erarbeitet mit Ihnen optimale Vorsorgelösungen.