Wohneigentum

Wohneigentum

Es besteht die Möglichkeit, Pensionskassen-Gelder zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum zu verpfänden oder vorzubeziehen. Möglich ist dies für den Kauf von Wohneigentum, für bestimmte Investitionen am Wohneigentum oder für die Rückzahlung eines Hypothekardarlehens. Wichtig: die Räumlichkeiten müssen von Ihnen selbst bewohnt werden.

Zweit-/Ferienwohnungen werden im Rahmen der Wohneigentumsförderung nicht als selbstgenutztes Wohneigentum betrachtet. Die Finanzierung des Unterhaltes und die Bezahlung des Hypothekarzinses fallen nicht unter die Wohneigentumsförderung. Baukredite werden keine gewährt.

  • Vorbezug

    Ein Vorbezug muss mind. CHF 20'000.00 betragen. Er kann nur alle 5 Jahre und spätestens bis 3 Jahre vor Erreichen des Rücktrittsalters geltend gemacht werden.

    Die Pensionskasse überweist das vorbezogene Geld direkt dem Verkäufer oder der Bank. Im Grundbuch wird gleichzeitig eine Veräusserungsbeschränkung eingetragen. Damit ist sichergestellt, dass das Geld dem Zweck der beruflichen Vorsorge erhalten bleibt.

  • Verpfändung

    Bei der Verpfändung dient das angesparte Pensionskassen-Geld einer Bank als Pfand, d.h. als zusätzlich Sicherheit für ein Hypothekardarlehen. Die Vorsorgeleistungen reduzieren sich durch eine Verpfändung nicht, ausser es kommt zu einer Pfandverwertung.

  • Höhe des Vorbezugs oder der Verpfändung

    Bis zum 50. Altersjahr kann die versicherte Person einen Betrag bis zur Höhe der aktuellen Freizügigkeitsleistung vorbeziehen oder verpfänden. Nach dem 50. Altersjahr entspricht der maximale Betrag der Freizügigkeitsleistung im Alter 50 oder der Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung, je nach dem, welcher Betrag höher ist.

  • WEF-Antrag bei unserer Pensionskasse

    Falls Sie die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge nutzen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir berechnen die Auswirkungen eines Vorbezugs auf Ihre versicherten Leistungen und senden Ihnen ein Antragsformular und die Anmeldung fürs Grundbuchamt.

    Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, wird Ihr Antrag geprüft (Bearbeitungsgebühr CHF 400.00).

Merkblatt

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
Merkblatt WEF

Kontakt

Frau C. Camenzind: 031 340 60 26
Frau B. Despaigne: 031 340 60 49

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